3300 Euro für neun Bilder aus dem Internet
Surfende Kids können Eltern teuer zu stehen kommen - eine Erfahrung, die gerade wieder die Familie eines 17-jährigen Webseiten-Betreibers machen musste.
Meine Kinder bewegen sich gern und ausgiebig im Internet. Sie chatten, mailen und bauen an ihren Webseiten. Um so eine Seite aufzupeppen, werden natürlich auch Fotos gebraucht. Viele dieser Fotos werden von anderen Seiten heruntergeladen - meistens von irgendwelchen Fanseiten anderer Kids. Meine älteste Tochter (14 Jahre) hat mich mal gefragt, wie es denn mit den Rechten für fremde Fotos stehe, die sie auf ihren Seiten verwendet. Meine Auskunft: Solange du das Material nicht kommerziell verwertest, sprich mit deiner Seite Geld verdienst oder es anstrebst und immer hübsch eine Quellenangabe machst, kann eigentlich nix passieren. Nun gibt es einen Fall, der mich ins Grübeln bringt, ob diese Auskunft noch richtig ist.
Am 28.3.06 hat das Hamburger Amtsgericht einen 17-jährigen Webseiten-Betreiber zur Zahlung von 3300 Euro Lizengebühren (plus Gerichtskosten) verurteilt. Der Junge hatte auf seiner Seite www.to-you.de neun urheberrechtlich geschützte Fotos verwendet. Heruntergeladen hatte er sie von einer Seite, die scheinbar kostenlose und frei verfügbare Bilder anbot, so genannte Wallpapers. Tatsächlich hatte aber ein Pressedienst die Rechte an den betreffenden Bildern.
Die Rechteinhaber klagten (die sofortige Entfernung der Bilder von der Seite reichte ihnen nicht), bekamen Recht und nun hat ein Minderjähriger ca. 7800 Euro Schulden am Hals. Selbst wenn man dem Jungen einen kommerziellen Zweck (nämlich eine Art Online-Partnervermittlung) seiner Seite unterstellt, stehen die Umstände der Urheberrechtsverletzung und die Höhe der aufgebrummten Kosten in keinem Verhältnis. Viel Traffic war nicht auf seiner Seite, mit ein paar Bannern wird er auch nicht viel verdient haben. Jedenfalls nicht annähernd 3300 Euro. Hier wird eine Mücke von einem Elefanten plattgewalzt. Letztlich ist der Vorgang das Ergebnis einer noch immer riesigen Rechtsunsicherheit im Web.
Die Konsequenz des juristischen Laien und Vaters: Ich muss meinen Kindern nun raten, ihre Finger von irgendwelchem Online-Bildmaterial zu lassen, wollen sie nicht irgendwann abgemahnt werden oder ich viele Euros löhnen. Oder die Herkunft jedes einzelnen Bildes muss eindeutig geklärt sein - denn auch wenn “kostenlos” drauftsteht, kann es am Ende verdammt teuer werden.
via basicthinking
6 Kommentare bis jetzt
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Die Herkunft UND die Verwendungart muss geklärt sein und bei Promi-Bildern gilt es doppelt und dreifach vorsichtig zu sein.
Es gibt im Netz zahlreiche Quellen, die man nutzen kann, auch wenn immer ein Restrisiko bleibt.
von Silke Schümann am 12.04.06 19:50
Gerade die Promibilder sinds natürlich, die reizen. Was ist mit den unzähligen Fanseiten, die jede Menge Bilder ihres Stars draufhaben? Da scheints eine Grauzone zu geben - viele Bilder sind urheberrechtlich geschützt, die Seitenbereiber werden aber offensichtlich von der Musikindustrie geduldet. Schließlich sorgen sie für unbezahlbare Fan-Produkt-Bindung. Welches Kind soll da entscheiden, wo Recht und Unrecht liegen?
von Thomas Meins am 12.04.06 20:23
Könnte man sagen die Eltern haben bei der Medienerziehung versagt? Einen Computer hinstellen und einen Internetanschluss zu bezahlen ist ja viel einfacher als sich mit so etwas auseinander zu setzen.
Aber für gewisse “Gutmenschen” sind natürlich wieder die anderen schuld!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
von Günter Frhr.v.Gravenreuth am 18.04.06 12:00
Schon recht. Aber von “Schuld” war hier gar nicht die Rede. Und von “Gutmenschen” keine Spur.
von Thomas Meins am 18.04.06 18:42
Nun - es ist doch ganz einfach: so wie Eltern ihren Kindern beibringen, daß man keine fremden Portemonnaies oder Fahrräder klauen darf, so bringen sie ihnen auch bei, daß man nicht einfach fremde Bilder oder Texte aus dem Internet übernehmen darf.
Auf der sicheren Seite ist man, wenn man seine Website ausschließlich mit eigenen Texten und Bildern gestaltet.
Für alles andere sollte man sich vorher besser erstmal informieren.
von Tom Rohwer am 14.06.06 11:18
“Meine älteste Tochter (14 Jahre) hat mich mal gefragt, wie es denn mit den Rechten für fremde Fotos stehe, die sie auf ihren Seiten verwendet. Meine Auskunft: Solange du das Material nicht kommerziell verwertest, sprich mit deiner Seite Geld verdienst oder es anstrebst und immer hübsch eine Quellenangabe machst, kann eigentlich nix passieren.”
Das ist übrigens vollkommen falsch.
*Jede* Veröffentlichung oder sonstige Verwendung fremder Fotos braucht die Erlaubnis des Rechteinhabers, sonst ist sie rechtswidrig und strafbar.
Ausgenommen sind davon nur “einzelne Kopien zu privaten Zwecken” - eine *Veröffentlichung* (und dazu zählen auch “private Websites”) ist immer erlaubnispflichtig!
Auf die Absicht, Geld zu verdienen, kommt es überhaupt nicht an.
von Tom Rohwer am 14.06.06 11:20