
Derzeit leben in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 18 und 19 Millionen Ehepaare. Das wiederum bedeutet, dass es hierzulande knapp 38 Millionen verheiratete Menschen gibt – was etwas weniger als die Hälfte unserer Bevölkerung ausmacht. Familien mit Kindern sind dementsprechend, trotz Geburtenrückgang, recht häufig. Anhand dieser Zahlen bekommt man eine Vorstellung davon, wie groß und weitläufig die Rolle des Familienrechts innerhalb der deutschen Justiz ist.
Umfang des Familienrechts
Das Familienrecht ist als Teilgebiet des Zivilrechts, das per Definition die rechtlichen Verhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt, vor allem eines: umfangreich. Es regelt zum Beispiel auch Vormundschaft, Pflegschaft sowie rechtliche Betreuung und enthält darüber hinaus auch noch viele Vorschriften rund um den „Bund fürs Leben“. Vom Eingehen der gesetzlichen Partnerschaften bis zur Aufhebung derselben findet man in diesem zivilrechtlichen Teilgebiet so ziemlich alles, was mit Familie und Eheschließung zu tun hat.
Eingedenk der Tatsache, dass hierzulande ein beträchtlicher Teil dieser Ehen vor den Familiengerichten wieder geschieden wird (2012 waren es etwas mehr als 46 Prozent), stellt sich logischerweise recht häufig die Frage nach einem rechtlichen Beistand. In jeder Stadt findet man dafür spezialisierte Advokaten. Sucht man beispielsweise einen guten Anwalt in Augsburg, wird man im Internet schnell fündig.
Fragen, die im Familienrecht beantwortet werden
Das hier sind einige der Fragestellungen, mit deren Beantwortung sich das Familienrecht beziehungsweise das Familiengericht beschäftigt:
- Was muss vor der Eheschließung bedacht werden?
- Welche Rechte und Pflichten haben die Eheleute?
- Was wird aus den Kindern nach Trennung und Scheidung?
- Wie sind die Unterhaltsansprüche geregelt?
- Was wird mit dem Besitz im Scheidungsfall verfahren?
Im Übrigen ist das materielle Familienrecht hierzulande weitestgehend im gleichnamigen vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches enthalten.
Foto: © altrendo images/Stockbyte/Thinkstock
Facebook
Twitter
Pinterest
Google+
RSS