Zum 1. September 2012 tritt die vierte Stufe des „Glühlampenverbots“ in Kraft. Herkömmliche 25- und 40-Watt-Glühbirnen sowie einige Halogenlampen dürfen dann nicht mehr produziert werden. Im Handel können aber alte Lagerbestände noch verkauft werden. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät von Vorratskäufen ab, denn der Einsatz herkömmlicher Glühlampen ist nicht wirtschaftlich.
Wer bisher zum Beispiel eine 60 Watt-Glühlampe nutzt, die etwa drei Stunden am Tag brennt, zahlt über zehn Jahre insgesamt 150 Euro an Kosten für Strom und Anschaffung. Auch wenn sie zurzeit noch relativ teuer in der Anschaffung ist, belastet eine vergleichbare Energiesparlampe den Geldbeutel im gleichen Zeitraum nur mit insgesamt 35 Euro – also etwa einem Fünftel. Noch besser schneiden LED-Lampen mit 32 Euro Gesamtkosten ab. Ihr Einsatz lohnt sich insbesondere dort, wo Lampen viele Stunden am Tag brennen.
In Räumen, in denen Licht sehr schnell zur Verfügung stehen soll, wie zum Beispiel im Treppenhaus, sollten Energiesparlampen mit Schnellstartfunktion und hoher Schaltfestigkeit eingesetzt werden. Alle Informationen dazu stehen auf der Lampenverpackung. In Bereichen, in denen man nur selten Licht benötigt, zum Beispiel auf der Kellertreppe oder in der Abstellkammer, sind Halogenleuchten in Glühlampenform eine gute Alternative. Grundsätzlich gilt: In Räumen, in denen Lampen mehr als eine halbe Stunde pro Tag im Einsatz sind, lohnen sich Sparlampen.
Für Verunsicherung bei Verbrauchern sorgen immer wieder die Themen Strahlenbelastung und Quecksilbergehalt. Bedenken wegen der allgemeinen Strahlenbelastung durch Energiesparlampen hat das Bundesamt für Strahlenschutz mittels Untersuchungen ausräumen können. Hinsichtlich der Quecksilberbilanz erklärt Andrea Grimm, Energieberaterin bei der Verbraucherzentrale Hamburg: „Da herkömmliche Glühbirnen wesentlich weniger energieeffizient sind, wird durch sie mehr Strom verbraucht. Bei der Stromerzeugung in konventionellen Kohlekraftwerken wird mit den Abgasen auch Quecksilber in die Luft geblasen.“ Dadurch schneidet eine herkömmliche Glühbirne schon durch ihren hohen Strombedarf in der Quecksilberbilanz wesentlich schlechter ab als eine Energiesparlampe, in der Quecksilber enthalten ist. Verbraucher sollten wegen des geringen Quecksilbergehalts unbedingt auf die richtige Entsorgung der Leuchtmittel achten. Ausgediente Energiesparlampen gehören auf keinen Fall in den Hausmüll.
Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter vzhh.de lesen Interessierte, wie man Sparlampen am besten entsorgt und was bei Lampenbruch zu tun ist.
Fragen zu energiesparender Beleuchtung beantworten die Fachleute der Energie- und Klimahotline der Verbraucherzentrale unter Tel. (040) 24832-250 beziehungsweise per E-Mail an klima@vzhh.de.
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