Klingt nach viel Geld, reicht aber nicht: Der Staat gab 2010 knapp 29 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe aus. Hinter dem sperrigen Namen verbergen sich unter anderem Ausgaben für die Kindertagesbetreuung – trotz großem Aufwand in einigen Bundesländern immer noch ein Schwachpunkt der Familienpolitik.
Bund, Länder und Gemeinden haben im Jahr 2010 insgesamt rund 28,9 Milliarden Euro für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Nach Angaben des Statistisches Bundesamtes sind die Ausgaben damit gegenüber dem Vorjahr um 7,4 % gestiegen. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von etwa 2,6 Milliarden Euro (Gebühren und Teilnahmebeiträge) wendete der Staat netto rund 26,3 Milliarden Euro auf. Gegenüber 2009 entspricht das einer Steigerung um 8,2 %.
Der Löwenanteil der Bruttoausgaben (62 %) entfiel mit rund 17,8 Milliarden Euro auf die Kindertagesbetreuung, 9,9 % mehr als 2009. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro wurden netto 16,2 Milliarden Euro für Kindertagesbetreuung ausgegeben. Das waren 11,0 % mehr als im Vorjahr.
Den größten Sprung bei der Tagesbetreuung machte das Saarland, wo 22,7 % mehr aufgewendet wurde. In Sachsen-Anhalt legten die Ausgaben für diesen Posten nur um 1,9 % zu. Hintergrund: Im Osten liegt die Betreuungsquote bereits um das Doppelte bis Dreifache höher als in vielen westlichen Gemeinden. Vor allem NRW hat Nachholbedarf, investierte 2010 aber nur 8,8 % mehr als 2009 für Kita-Plätze.
Gut ein Viertel der Bruttoausgaben (26 %) – insgesamt mehr als 7,5 Milliarden Euro – wendeten die öffentlichen Träger für Hilfen zur Erziehung auf, also für Heimunterbringung, Unterbringung junger Menschen außerhalb des Elternhauses und sozialpädagogische Familienhilfe.
Weitere gut 5 % der Gesamtausgaben wurden in Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendarbeit investiert, zum Beispiel in außerschulische Jugendbildung, Kinder- und Jugenderholung oder in Jugendzentren. Bund, Länder und Gemeinden wendeten dafür rund 1,6 Milliarden Euro auf. Die Ausgaben für vorläufige Schutzmaßnahmen, zu denen insbesondere die Inobhutnahme bei Gefährdung des Kindeswohls gehört, stiegen von rund 145 Millionen Euro im Jahr 2009 auf rund 165 Millionen Euro 2010 (+ 13,5 %).