Kinder im Straßenverkehr: Wer haftet, wenn es knallt?
Mit dem Beginn des Schuljahres sind wieder viele Kinder im Straßenverkehr unterwegs. Die schlechte Nachricht: Relativ viele Unfälle mit Kindern ereignen sich auf dem Schulweg. Die gute Nachricht: Eltern haften nicht in jedem Fall, wenn ihr Kind im Verkehr Schäden anrichtet.
Die Sommerferien sind in vielen Bundesländern vorbei, für Tausende Schüler beginnt die Schule, darunter viele Erstklässler. Besonders für die Jüngsten birgt der Schulweg Gefahren im Straßenverkehr. Von den 30.000 Verkehrsunfällen, in die Kinder im vergangenen Jahr verwickelt wurden, ereigneten sich besonders viele am frühen Morgen, zwischen 7 und 8 Uhr, sowie in der Mittagszeit, zwischen 13 und 14 Uhr – also in der Zeit, in der die Schule beginnt oder endet.
Auch wenn gewissenhafte Eltern den Schulweg mit ihren Sprösslingen gemeinsam abgelaufen sind und nicht unbedingt die kürzeste, sondern die sicherste Weg-Variante gewählt haben, sind junge Verkehrsteilnehmer schon mal überfordert oder abgelenkt und nicht immer in der Lage, potenzielle Gefahren zu erkennen.
Zur erhöhten Vorsicht sind allerdings auch Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer verpflichtet. Denn Kinder haften laut Gesetz für Schäden, die sie bei einem Dritten bei einem Verkehrsunfall fahrlässig verursachen, erst ab ihrem zehnten Geburtstag.
Autofahrer, die in einen Unfall mit einem nicht-deliktsfähigen Kind verwickelt werden, haften also unabhängig von der Schuldfrage. Und ob ältere Kinder über zehn Jahren tatsächlich für einen Unfall und seine Folgen einstehen müssen, hängt von ihrer allgemeinen Einsichtsfähigkeit ab – ob sie also die eigene Verantwortung und die Konsequenzen ihrer Handlungen generell richtig einschätzen können.
Autofahrer müssen müssen also stets damit rechnen, dass sich Kinder im Straßenverkehr nicht regelkonform verhalten. Wer Kinder sieht, muss vorsichtig fahren. Das entbindet Eltern und Kinder natürlich nicht von der Pflicht, sich im Verkehr umsichtig und angemessen zu verhalten. Es ist zwar gut zu wissen, dass unter Umständen die Eltern nicht für teure Blechschäden oder gar Krankenhausaufenthalte zahlen müssen, wenn etwa nach einer Vollbremsung ein Autofahrer auf den Vordermann knallt. Besser ist natürlich, wenn erst gar nichts passiert.
Foto: Huk-Coburg